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Facharztprüfung

Das neue Weiterbildungsprogramm der SGHC wurde genehmigt und in Kraft gesetzt.

Die Änderungen zielen in erster Linie darauf ab, mehr Flexibilität bei der Weiterbildung von Fachärzten für Herz- und thorakale Gefässchirurgie zu ermöglichen. Die Prüfung in der allgemeinen Chirurgie ist nicht mehr verpflichtend, wird aber weiterhin empfohlen. Zudem werden alle chirurgischen Fachgebiete im Rahmen der fachübergreifenden Weiterbildung anerkannt. Nicht zuletzt wurde die Liste der Operationen von 150 auf 100 herzchirurgische Eingriffe reduziert, um sie an europäische Standards anzupassen.