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Wie werde ich Mitglied?

Die Mitgliedschaft in der Schweizerischen Gesellschaft für Herz- und thorakale Gefässchirurgie (SGHC) sowie das Verfahren zur Erlangung der Mitgliedschaft sind in den Statuten der Gesellschaft geregelt.


  1. Anträge auf Aufnahme als ordentliches, korrespondierendes oder Junior-Mitglied sind schriftlich beim Präsidenten einzureichen. Der Antrag muss Folgendes enthalten:
    1. ein Lebenslauf;
    2. eine Liste der Veröffentlichungen;
    3. ein Empfehlungsschreiben von zwei ordentlichen Mitgliedern (Paten).
  2. Über die Aufnahme entscheidet die Generalversammlung. Es ist eine Zweidrittelmehrheit (2/3) der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
  3. Eine vorläufige Aufnahme durch den Vorstand, vorbehaltlich der Bestätigung durch die Generalversammlung, ist im laufenden Jahr möglich. Die Mitgliedsbeiträge sind erst nach der endgültigen Aufnahme durch die Generalversammlung fällig.