Wie werde ich Mitglied?
Die Mitgliedschaft in der Schweizerischen Gesellschaft für Herz- und thorakale Gefässchirurgie (SGHC) sowie das Verfahren zur Erlangung der Mitgliedschaft sind in den Statuten der Gesellschaft geregelt.
- Anträge auf Aufnahme als ordentliches, korrespondierendes oder Junior-Mitglied sind schriftlich beim Präsidenten einzureichen. Der Antrag muss Folgendes enthalten:
- ein Lebenslauf;
- eine Liste der Veröffentlichungen;
- ein Empfehlungsschreiben von zwei ordentlichen Mitgliedern (Paten).
- Über die Aufnahme entscheidet die Generalversammlung. Es ist eine Zweidrittelmehrheit (2/3) der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
- Eine vorläufige Aufnahme durch den Vorstand, vorbehaltlich der Bestätigung durch die Generalversammlung, ist im laufenden Jahr möglich. Die Mitgliedsbeiträge sind erst nach der endgültigen Aufnahme durch die Generalversammlung fällig.